Bildung ist Ländersache. Für jedes Bundesland gelten die jeweiligen Ländergesetze. Entscheidend ist nicht der Wohnort, sondern der Ort an dem sich der Arbeitsplatz befindet. In vielen Bundesländern gibt es ein Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
Die DIA hat in Baden-Württemberg die Anerkennung als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) erhalten. Die entsprechende Bescheinigung sehen Sie unter diesem Text. Durch Doppelklick auf die Grafik können Sie die Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber auch herunterladen.
Genaue Informationen über die Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes finden Sie beispielsweise unter www.bildungsurlaub.info oder bei Ihrer Landesregierung.